Kath. Grundschule der Stadt Lennestadt
Kath. Grundschule der Stadt Lennestadt

Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet für mehrsprachig aufwachsende Schülerinnen und Schüler Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) an. Ziel des Unterrichts ist, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans, die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und zudem wichtige interkulturelle Kompetenzen zu erwerben.

Als zusätzliches Lernangebot untersteht der gesamte HSU der Aufsicht der Schulbehörden. Das Schulamt für den Kreis Olpe ist hierbei für die Planung und Organisation zuständig.

Der HSU findet zusätzlich zum Schulunterricht, meist am Nachmittag, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 mit Vorkenntnissen in der jeweiligen Herkunftssprache statt. Soll ein Kind in eine bereits bestehende Lerngruppe aufgenommen werden, können die Eltern über die Schule, die ihr Kind besucht, eine Anmeldung zum HSU vornehmen. Auch wenn für die jeweilige Herkunftssprache des Kindes noch keine Lerngruppe besteht, ist es wichtig die Anmeldebögen über die Schule schriftlich dem Schulamt Olpe einzureichen, damit der Bedarf überprüft werden kann und weitere Schritte eingeleitet werden können.

 

Weiter Infos über den HSU im Kreis Olpe finden Sie hier:

https://www.kreis-olpe.de/index.php?object=tx%7C3123.2&ModID=10&FID=3125.53.1

HSU Angebote

In Lennestadt findet HSU Polnisch seit dem Schuljahr 2013/2014 mittwochs in den Nachmittagsstunden
(ab 14.00 Uhr) an der St. Agatha-Schule statt.

 

Kontaktdaten für HSU Polnisch:

 

Eine Kontaktaufnahme ist über das Sekretariat der
St. Agatha-Schule oder direkt bei der Lehrerin möglich.

 

Lehrerin: Halina Böhm

E-Mail: boehm.halina@gmail.com

HSU Polnisch

 

Halina Böhm

HSU Polnisch

Sprechzeiten:

vormittags (10:00-11:00 Uhr)

abends (19:30 - 20:00 Uhr)

Tel. 02721-6795

Mobil: 0173-9053916

 

Herkunftssprachlicher

Unterricht

WAS IST DAS?

 

Allgemeine Informationen:

  • Ein freiwilliges Sprachangebot in der Muttersprache der Eltern für Schüler der Grundschule und der Sek. Stufe I

  • Die Anmeldung findet im Sekretariat der Schule statt, die ihr Kind besucht, wunschgemäß ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Lehrerin möglich

  • Die Anmeldung ist verbindlich auf die Dauer eines ganzen Schuljahres und verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht

  • Die Unterrichtssprache ist grundsätzlich die jeweilige Herkunftssprache

  • In den Schulferien findet kein Herkunftssprachlicher Unterricht statt

  • Die Teilnahme am Unterricht ist kostenlos

Voraussetzungen:

  • Zumindest ein Elternteil spricht die Herkunftssprache und hat seine Wurzeln im Herkunftsland

  • Ihr Kind soll die alltägliche Herkunftssprache zumindest in Ansätzen verstehen

  • Ihr Kind sollte am Unterricht teilnehmen wollen

  • Die Eltern müssen bereit sein ihr Kind zu motivieren und den Lernprozess zu Hause zu unterstützen

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